Zwei Jahre Cannabis-Legalisierung: Straftaten auf ein Drittel gesunken, Eigenanbau fast vervierfacht

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 zieht das SWISS FX Research Team eine datenbasierte Zwischenbilanz. Die Auswertung bündelt die belastbaren Zahlen aus dem zweiten EKOCAN-Zwischenbericht (1. April 2026), der Polizeilichen Kriminalstatistik des BKA und den Importdaten des BfArM – und zeichnet ein deutlich differenzierteres Bild, als es die politische Debatte vermuten lässt.
Der klarste Effekt zeigt sich bei der Strafverfolgung: Die allgemeinen konsumbezogenen Cannabisdelikte sanken laut DIW-Auswertung und Polizeilicher Kriminalstatistik von 173.945 (2023) auf 61.670 Fälle (2024) – ein Rückgang um rund 65 Prozent. Bezieht man alle cannabisbezogenen Straftaten ein, fiel die Zahl um 45 Prozent.
Gleichzeitig hat sich der private Eigenanbau zur tragenden legalen Säule entwickelt: Der Anteil der Konsumierenden, die ihr Cannabis überwiegend selbst anbauen, stieg laut EKOCAN von 5,4 Prozent (1. Halbjahr 2024) auf 21,4 Prozent (2. Halbjahr 2025) – nahezu eine Vervierfachung. Die im Gesetz eigentlich vorgesehenen Anbauvereinigungen bleiben mit rund 3,5 Prozent dagegen die Ausnahme.
Sprunghaft gewachsen ist zudem der Medizinalcannabis-Markt. Die nach Deutschland eingeführte Menge stieg von 32,5 Tonnen (2023) über 71,1 Tonnen (2024) auf 201,1 Tonnen (2025). Deutschland ist damit der größte legale Medizinalcannabis-Markt Europas.
Der vielfach befürchtete Konsumanstieg blieb dagegen aus: Die Konsumprävalenz unter Erwachsenen veränderte sich statistisch nicht signifikant, unter Jugendlichen blieb sie stabil bis leicht rückläufig.
„Die Daten widerlegen die beiden lautesten Erzählungen gleichermaßen: Es gab weder den befürchteten Konsum-Boom noch eine reibungslose Erfolgsgeschichte. Was wir sehen, ist eine Reform, die bei Entkriminalisierung und Eigenanbau messbar wirkt – und bei den Anbauvereinigungen an der Umsetzung hakt“, sagt Christopher Ort, SWISS FX Research Team.
Ausdrücklich unberührt von der aktuell diskutierten Verschärfung des Medizinal-Cannabisgesetzes bleibt der Markt für frei verkäufliche CBD-Produkte: Waren aus zertifiziertem EU-Nutzhanf unterhalb des THC-Grenzwerts von 0,3 Prozent fallen unter einen eigenen Rechtsrahmen und sind von den geplanten Versand- und Telemedizin-Regelungen nicht betroffen.
Über das SWISS FX Research Team Das SWISS FX Research Team erstellt datenbasierte Analysen. Grundlage sind ausschließlich verifizierte Primärquellen wie amtliche Statistiken und wissenschaftliche Evaluationen.
Pressekontakt
Christopher Ort
SWISS FX Research Team
E-Mail: chris@swissfx.de
Web: www.swissfx.de
Datenstand: Juni 2026. Quellen: EKOCAN 2. Zwischenbericht (2026); DIW Berlin, Wochenbericht 13/2026; BKA, Polizeiliche Kriminalstatistik 2024; BfArM, Bundesopiumstelle.